Jacobusstift

Betreutes Wohnen

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Häufig gestellte Fragen

Hier haben wir Ihnen eine Liste der am häufigsten gestellten Fragen in unserer Einrichtung Jacobusstift  zusammengestellt. Sobald Sie die Frage anklicken, wird die Antwort eingeblendet.

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne persönlich oder per E-Mail.

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner.

  • Was versteht man konzeptionell unter "Betreutes Wohnen"?

    Betreutes Wohnen heißt, dass Sie Ihren persönlichen Lebensstil und ihre individuellen Gewohnheiten soweit wie möglich beibehalten können. Dazu gehört auch, dass Sie Ihren Haushalt wie bisher weitgehend selbstständig führen. Bei Bedarf unterstützen wir Sie durch Zusatzleistungen, die Ihnen das Leben erleichern.

  • Was ist, wenn man pflegebedürftig wird?

    Je nach Umfang der Pflegebedürftigkeit, haben Sie die Möglichkeit, einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen und/oder Hilfestellung bei der Haushaltsführung durch eine Zugehfrau in Anspruch zu nehmen. Wenn diese Hilfen nicht ausreichen, muss ein Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung Ihrer Wahl erfolgen.

  • Kann Hilfestellung geleistet werden? In welchem Umfang?

    Sonderleistungen im Rahmen der Möglichkeiten, wie beispielsweise Bereitstellung von Medikamenten, Einreibung und Blutdruckkontrolle, können gegen ein kleines Entgelt in Anspruch genommen werden.

    Weiterhin beraten wir Sie gerne zur Vermittlung von ambulaten Diensten, einer Zugehfrau, eines vollstationären Pflegeplatzes und bei Behördenangelegenheiten 

  • Was erhalte ich für die Betreuungskosten?

    Unser Betreuungsteam besteht aus examinierten Pflegefachkräften sowie eigens angeleiteten Pflegehelfern, die Ihnen bei Bedarf gerne behilflich sind. Vor Ort gibt es darüber hinaus einen Bereitschafsdienst für Notfälle in der Nacht.

    Im Bereich der Betreuung erhalten Sie bestimmte Grundleistungen. So steht Ihnen ein Notruf rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Mit einem morgendlichen Rundruf erkunden wir uns nach Ihrem allgemeinen Wohlbefinden. Die allgemeine psychosoziale Betreuung ist für uns ebenso selbstverständlich wie die Beratung bei Behördenangelegenheiten sowie die Organisation von Freizeitangeboten und Veranstaltungen.

  • Gibt es einen Gemeinschaftsraum für gemeinsame Aktivitäten?

    Ihr neues Wohnumfeld ist selbstverständlich nicht auf das Appartement beschränkt. Auf jeder Etage befindet sich ein gemütlicher Aufenthalts- und Gemeinschaftsraum, den Sie für gemeinsame Aktivitäten nutzen können. In einem der Gemeinschaftsräume findet auch das, durch unsere Betreuungsmitarbeiter angebotene, Freizeitprogramm wie beispielsweise das wöchentliche Gedächtnistraining und Gymnastik statt.

  • Kann man das Mittagessen in der Gemeinschaft einnehmen?

    Sie können Ihr Mittagessen im Appartement oder im Gemeinschaftsraum einnehmen.

  • Ist nachts jemand anwesend?

    Ein Bereitschaftsdienst für Notfälle in der Nacht ist vor Ort.

  • Welche Freizeitaktivitäten gibt es?

    Unsere Bewohner können an Gedächtnistraining und Gymnastik teilnehmen. Einmal im Monat gibt es einen Dämmerschoppen.

  • Befinden sich Friseur und Fußpflege im Haus?

    Friseur und Fußpflege werden von einem externen Dienstleister angeboten und kommen regelmäßig ins Haus.