
Helenenhaus
Ein Haus mit bewegter Geschichte

Helenenhaus
Ein Haus mit bewegter Geschichte
Hilfe im Notfall und/oder zur Entlastung pflegender Angehöriger
Die meisten pflegebedürftigen Menschen werden von ihren Angehörigen zu Hause betreut. Verschiedene Situationen können allerdings eine kurzzeitige Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig machen, wie beispielsweise Krankheit der pflegenden Person oder die häusliche Umgebung muss erst auf die Pflegesituation vorbereitet werden. Nicht zuletzt benötigen auch pflegende Angehörige zuweilen eine Auszeit, um sich erholen und neue Kräfte sammeln zu können. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber die sogenannte Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege vorgesehen, deren anteilige Kostenübernahme die Pflegekasse auf Antrag übernimmt. Im nächsten Abschnitt finden Sie die Kosten für die Kurzzeitpflege im Helenenahus sowie eine Angabe der Zuschüsse durch die Pflegekasse. Weitere Fragen können wir gerne einem persönlichen Beratungsgespräch klären.
Hier finden Sie die vorvertraglichen Informationen zur Kurzzeitpflege im Helenenahaus.

Entgelt für die Kurzzeitpflege
Kalendertägliche Pflegesätze gültig ab 1. März 2025
Pflegegrad | Anteil Pflege | Kalendertäglicher Pflegesatz |
---|---|---|
1 | 65,48 € | 129,38 € |
2 | 83,95 € | 147,85 € |
3 | 100,85 € | 164,75 € |
4 | 118,47 € | 182,37 € |
5 | 126,39 € | 190,29 € |
Vorgenannte Pflegesätze gelten zuzüglich Zuschläge für besondere Unterkunft: Einzelzimmerzuschlag kalendertäglich 1,02 €
Die Pflegekasse bezuschusst im Rahmen einer Kurzzeitpflege zunächst nur die anfallenden
Pflegekosten, also den größten Kostenpunkt, mit einem Maximalbetrag von 1.854 Euro. Dieser wird unabhängig vom Pflegegrad bezahlt, aber erst ab Pflegegrad 2.
Darüber hinaus gilt für die Kurzzeitpflege:
Der Leistungsbetrag kann aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege aufgestockt werden. Das sind ab Januar 2025 maximal 1.685 Euro (Verhinderungspflege) zusätzlich zu den 1.854 Euro der Kurzzeitpflege, also insgesamt maximal 3.539 Euro. Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Er beträgt maximal 3.539 Euro je Kalenderjahr und kann flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden. Die bisherige Regelung, dass nur ein Teil der Kurzzeitpflegeleistungen in Verhinderungspflegeleistungen umgewandelt werden kann, entfällt. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie die Investitionskosten sind prinzipiell Eigenanteil. Sie können jedoch den Entlastungsbetrag und andere Mittel nutzen, um den Eigenanteil zu finanzieren.
Sollte nach einem Krankenhausaufenthalt eine Aufnahme in die stationäre Kurzzeitpflege nötig sein und Ihnen keine Leistungen der Pflegekasse zustehen, werden wir mit Ihrer Krankenkasse eine Klärung nach § 39 SGB V in die Wege leiten.
Kurzzeitpflege steuerlich absetzen
Unter Umständen können Sie die Zusatzkosten einer Kurzzeitpflege als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Dafür muss Ihre zumutbare Belastungsgrenze überschritten werden. Auf diese Weise können Sie sich im nachhinein einen Teil der Kosten für die Kurzzeitpflege zurückholen. Informieren Sie sich dazu im Einzelfall bei Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
Hilfe vom Sozialamt
Kann der Pflegebedürftige den Eigenanteil für die Kurzzeitpflege nicht aufbringen, so kann das Sozialamt unter gewissen Voraussetzungen die Kosten übernehmen. Diese Möglichkeit heißt 'Hilfe zur Pflege'.
Ausstattung und Versorgung
Das Helenenhaus verfügt über 14 eingestreute Plätze für Kurzzeitpflegegäste. Dafür stehen Plätze im Einzel- oder Doppelzimmer zur Verfügung. Die Zimmer sind behaglich und behindertengerecht eingerichtet und verfügen über ein Telefon- und ein Fernsehgerät.
In unserem Haus können selbstverständlich auch schwerstpflegebedürftige Gäste fachgerecht versorgt werden. Die medizinische Betreuung wird wie gewohnt von Ihrem Hausarzt fortgeführt. Ihre Medikamente und die benötigten Hilfsmittel bringen Sie bitte von zu Hause mit.
Unseren Kurzzeitpflegegästen steht ein saisonales und regionales Speisenangebot zur Verfügung. Die täglichen Mahlzeiten sollen Genuss und Freude bringen.
Die persönliche Wäsche kann auf Wunsch von uns gewaschen werden. Möchten Sie das nicht in Anspruch nehmen, sollten Sie eine ausreichende Menge, ähnlich wie bei einem Krankenhausaufenthalt einplanen.

Gemeinschaft leben
Es stehen ausreichend Räume zur Begegnung und Teilnahme am Gemeinschaftsleben zur Verfügung. Weiterhin haben die Kurzzeitpflegegäste die Möglichkeit an den täglich stattfindenden Freizeit- und Betreuungsangeboten teilzunehmen. Daneben bietet das Helenenhaus ein vielfältiges Kulturprogramm und jahreszeitliche Feste an.
Unsere seelsorgerischen Angebote wie Gottesdienste oder Gesprächsangebote stehen selbstverständlich auch den Kurzzeitpflegegästen zur Verfügung.

Kontakt
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Kurzzeitpflege in unserem Altenwohn- und Pflegeheim Helenenhaus.
Wenn Sie weiterführende Informationen oder ein Gespräch wünschen, stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung. Darüber hinaus laden wir Sie und Ihre Angehörigen ein, sich vor Ort ein Bild von uns zu machen. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.