Helenenhaus

Ein Haus mit bewegter Geschichte

Helenenhaus

Ein Haus mit bewegter Geschichte

Hilfe im Notfall und/oder zur Entlastung pflegender Angehöriger

Die meisten pflegebedürftigen Menschen werden von ihren Angehörigen zu Hause betreut. Verschiedene Situationen können allerdings eine kurzzeitige Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig machen, wie beispielsweise Krankheit der pflegenden Person oder die häusliche Umgebung muss erst auf die Pflegesituation vorbereitet werden. Nicht zuletzt benötigen auch pflegende Angehörige zuweilen eine Auszeit, um sich erholen und neue Kräfte sammeln zu können. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber die sogenannte Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege vorgesehen, deren anteilige Kostenübernahme die Pflegekasse auf Antrag übernimmt. Im nächsten Abschnitt finden Sie die Kosten für die Kurzzeitpflege im Helenenahus sowie eine Angabe der Zuschüsse durch die Pflegekasse. Weitere Fragen können wir gerne einem persönlichen Beratungsgespräch klären.

Hier finden Sie die vorvertraglichen Informationen zur Kurzzeitpflege im Helenenahaus.

 

Einrichtungs- und Pflegedienst- leitung

Vilja Finkler

0651 945-1416
E-Mail senden

Entgelt für die Kurzzeitpflege

Kalendertägliche Pflegesätze gültig ab 1. April 2023

Pflegegrad Anteil Pflege Kalendertäglicher Pflegesatz
1 58,77 € 119,16 €
2 75,35 € 135,74 €
3 91,52 € 151,91 €
4 108,38 € 168,77 €
5 115,94 € 176,33 €

Vorgenannte Pflegesätze gelten zuzüglich Zuschläge für besondere Unterkunft: Einzelzimmerzuschlag kalendertäglich 1,02 €

Besteht ein Anspruch auf Leistungen der Kurzzeitpflege von der Pflegekasse (bei Pflegegrad 2
5), wird nur der Anteil Pflege übernommen. Bei Pflegegrad 1 können die Kosten der 
Kurzzeitpflege über den Anspruch der Entlastungsleistungen (§ 45 b SGB XI) erstattet werden, 
soweit das Budget ausreicht. 
Der Tagessatz bei Anteil Pflege wird bis zu 8 Wochen übernommen. 
Seit dem 1. Januar 2015 kann der Leistungsbetrag um bis zu 1.612 € aus noch nicht in 
Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 3.224 € im 
Kalenderjahr erhöht werden. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene 
Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege angerechnet. 
Während der Kurzzeitpflege wird bis zu vier Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher 
bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.

Ausstattung und Versorgung

Das Helenenhaus verfügt über 14 eingestreute Plätze für Kurzzeitpflegegäste. Dafür stehen Plätze im Einzel- oder Doppelzimmer zur Verfügung. Die Zimmer sind behaglich und behindertengerecht eingerichtet und verfügen über ein Telefon- und ein Fernsehgerät.

In unserem Haus können selbstverständlich auch schwerstpflegebedürftige Gäste fachgerecht versorgt werden. Die medizinische Betreuung wird wie gewohnt von Ihrem Hausarzt fortgeführt. Ihre Medikamente und die benötigten Hilfsmittel bringen Sie bitte von zu Hause mit.

Unseren Kurzzeitpflegegästen steht ein saisonales und regionales Speisenangebot zur Verfügung. Die täglichen Mahlzeiten sollen Genuss und Freude bringen.

Die persönliche Wäsche kann auf Wunsch von uns gewaschen werden. Möchten Sie das nicht in Anspruch nehmen, sollten Sie eine ausreichende Menge, ähnlich wie bei einem Krankenhausaufenthalt einplanen.

Gemeinschaft leben

Es stehen ausreichend Räume zur Begegnung und Teilnahme am Gemeinschaftsleben zur Verfügung. Weiterhin haben die Kurzzeitpflegegäste die Möglichkeit an den täglich stattfindenden Freizeit- und Betreuungsangeboten teilzunehmen. Daneben bietet das Helenenhaus ein vielfältiges Kulturprogramm und jahreszeitliche Feste an.

Unsere seelsorgerischen Angebote wie Gottesdienste oder Gesprächsangebote stehen selbstverständlich auch den Kurzzeitpflegegästen zur Verfügung.

Kontakt

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Kurzzeitpflege in unserem Altenwohn- und Pflegeheim Helenenhaus.

Wenn Sie weiterführende Informationen oder ein Gespräch wünschen, stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung. Darüber hinaus laden wir Sie und Ihre Angehörigen ein, sich vor Ort ein Bild von uns zu machen. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.