Stift St. Irminen

Soziale Verantwortung seit Jahrhunderten

Stift St. Irminen

Soziale Verantwortung seit Jahrhunderten

Entgelt

Die monatlichen Heimkosten sind so kalkuliert, dass unsere Kosten nahezu gedeckt sind. An die gesetzlich festgelegten Pflegesätze sind wir gebunden.

Wir sind Ihnen gerne behilflich, vor einer eventuellen Heimaufnahme ein Gespräch mit der zuständigen Behörde zu vermitteln, wenn absehbar ist, dass die monatlichen Heimkosten nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen aufgebracht werden können.

Kalendertägliche Pflegesätze gültig ab 01.03.2024

Pflegegrad Kalendertäglicher Pflegesatz Betrag bei 30,42 Tagen Erstattung durch die Pflegekasse Zu zahlendes Heimentgelt
1 109,79 € 3.339,81 € 125,00 € 3.214,81 €
2 125,94 € 3.831,09 € 770,00 € 3.061,09 €
3 142,11 € 4.322,99 € 1.262,00 € 3.060,99 €
4 158,97 € 4.835,87 € 1.775,00 € 3.060,87 €
5 166,53 € 5.065,84 € 2.005,00 € 3.060,84 €

Vorgenannte Pflegesätze gelten zuzüglich Zuschläge für besondere Unterkunft: Einzelzimmerzuschlag kalendertäglich 1,02 €

Zuschlag der Pflegeversicherung ( ab Pflegegrad 2 ) zum pflegebedingten Eigenanteil:

Die Höhe des Zuschlags ist abhängig von der Dauer des Aufenthaltes in einem Pflegeheim

Leistungszuschlag 1 bis 12 Monate (15%): 239,55 €
Leistungszuschlag 13 bis 24 Monate (30%): 479,10 €
Leistungszuschlag 25 bis 36 Monate (50%): 798,50 €
Leistungszuschlag über 36 Monate (75%): 1.197,75 €